Länderrat
Aufgaben des Länderrat
Zusammenarbeit
Ziele und Beschlüsse gemeinsam durchsetzen
Entwicklung
Gemeinsame Grundsatzprogramme entwickeln und Durchführen
Finanzen
Finanzielle Jahresplanungen zwischen DRV und LRV kooridinieren
Kommunikation
Interessenvertretungen gegenüber dem Präsidium
Austausch
Mit Fachressorts und Arbeitskreisen eng Zusammenarbeiten
Ziele des Länderrat
Wahrgenommen werden
Internetauftritt, Fachzeitschriften und Redaktionsarbeit
Informationsfluss
Austausch mit dem Länderrat per Sitzungen, Tagungen etc.
Motivation für Nachwuchsleistungssportler*innen
Leistungsanreize für Sportler*innen, Trainer*innen und Vereine
Analyse des Leistungssportbewertungssystems
Austausch, Analyse und Auswertungen um das Leistungssportsystem zu stärken
Netzwerke
Aufbau und Pflege der Netzwerke durch Einsatz des LRV-Personals in anderen Organisationen
Entstehung des Länderrat
Der DRV, als Verband der Vereine gegründet, tat sich mit der sinnvollen Integration der nach dem zweiten Weltkrieg gegründeten LRV in seine eigene Struktur schwer. So scheiterte noch 1962 auf dem Rudertag in Berlin der Versuch der LRV kläglich, Mitglieder im DRV zu werden.
Der Verbandsausschuss (VA = Vorstand des DRV) und die Vereine befürchteten einen Machtverlust. Erst 1966, auf dem Rudertag in Lübeck, gelang Peter Velten, dem Landesvorsitzenden von Nordrhein-Westfalen, durch sein unermüdliches Werben die Einbindung der LRV über den sogenannten „Regionalausschuss”, dem heutigen Länderrat.
Der Vorsitzende des Regionalausschusses wurde stimmberechtigtes Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Peter Velten selber wurde zum stellv. Vorsitzenden des DRV gewählt. Auf dem Rudertag in Dortmund im Jahr 1974 schließlich wurde der Regionalausschuss in Länderrat umbenannt und der heutige § 24 – vormals § 23 – mit der unten folgenden Aufgabenbeschreibung im Grundgesetz verankert.
Und hier eine Verlinkung zur Länderratsseite des DRV: https://www.rudern.de/verband/gremien/laenderrat